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Allgemeine Geschäftsbedingungen


1 Allgemeine Grundlagen / Geltungsbereich

1.1) Für sämtliche Rechtsgeschäfte zwischen dem Auftraggeber und dem Auftragnehmer (Malermeister Mamerow, im Weiteren MM genannt) gelten ausschließlich diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen. Maßgeblich ist jeweils die zum Vertragsabschlusszeitpunkt gültige Fassung.

1.2) Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten auch für alle zukünftigen Vertragsbeziehungen, somit auch dann, wenn bei Zusatzverträgen nicht ausdrücklich darauf hingewiesen wird.

1.3) Entgegenstehende Allgemeine Geschäftsbedingungen des Auftraggebers sind ungültig, es sei denn, diese werden von MM ausdrücklich schriftlich anerkannt.

1.4) Für den Fall, dass einzelne Bestimmungen diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen unwirksam sein/oder werden sollten, berührt dies die Wirksamkeit der verbleibenden Bestimmungen und der unter ihrer Zugrundelegung geschlossenen Verträge nicht. Die unwirksame ist durch eine wirksame Bestimmung, die ihr dem Sinn und dem wirtschaftlichen Zweck nach am nächsten kommt, zu ersetzen.

2 Umfang des Auftrages / Stellvertretung

2.1) Der Umfang eines konkreten Auftrages wird im Einzelfall vertraglich vereinbart.

2.2) MM erbringt die vertraglich vereinbarten Leistungen im Rahmen des Gewerbebetriebs. Er tritt in kein abhängiges Beschäftigungsverhältnis/Arbeitsverhältnis zum Auftraggeber, auch wenn er Leistungen in dessen Räumen erbringt.

2.3) MM ist berechtigt, die ihm obliegenden Aufgaben ganz oder teilweise durch Dritte erbringen zu lassen. Die Bezahlung des Dritten erfolgt ausschließlich durch MM selbst. Es entsteht kein wie immer geartetes direktes Vertragsverhältnis zwischen dem Dritten und dem Auftraggeber.

2.4) Der Auftraggeber verpflichtet sich, während sowie bis zum Ablauf von drei Jahren nach Beendigung dieses Vertragsverhältnisses keine wie immer geartete Geschäftsbeziehung zu Personen oder Gesellschaften einzugehen, derer sich MM zur Erfüllung seiner vertraglichen Pflichten bedient. Der Auftraggeber wird diese Personen und Gesellschaften insbesondere nicht mit solchen oder ähnlichen Leistungen beauftragen, die auch MM anbietet.

3 Aufklärungspflicht des Auftraggebers / Vollständigkeitserklärung

3.1) Der Auftraggeber sorgt dafür, dass die organisatorischen Rahmenbedingungen bei Erfüllung des Auftrages an seinem Geschäftssitz ein möglichst ungestörtes, dem raschen Fortgang des Prozesses förderliches Arbeiten erlauben.

3.2) Der Auftraggeber sorgt dafür, dass MM auch ohne dessen besondere Aufforderung alle für die Erfüllung und Ausführung des Auftrages notwendigen Unterlagen zeitgerecht vorgelegt werden und ihm von allen Vorgängen und Umständen Kenntnis gegeben wird, die für die Ausführung des Auftrages von Bedeutung sind. Dies gilt auch für alle Unterlagen, Vorgänge und Umstände, die erst während der Tätigkeit von MM bekannt werden.

4 Sicherung der Unabhängigkeit

4.1) Die Vertragspartner verpflichten sich zur gegenseitigen Loyalität.

4.2) Die Vertragspartner verpflichten sich gegenseitig, alle Vorkehrungen zu treffen, die geeignet sind, die Gefährdung der Unabhängigkeit der beauftragten Dritten und Mitarbeiter von MM zu verhindern. Dies gilt insbesondere für Angebote des Auftraggebers auf Anstellung bzw. der übernahme von Aufträgen auf eigene Rechnung.

5 Gewährleistung


5.1) MM ist ohne Rücksicht auf ein Verschulden berechtigt und verpflichtet, bekannt werdende Unrichtigkeiten und Mängel an seiner Leistung zu beheben. Er wird den Auftraggeber hiervon unverzüglich in Kenntnis setzen.

5.2) Dieser Anspruch des Auftraggebers erlischt nach sechs Monaten nach Erbringen der jeweiligen Leistung.

6 Haftung / Schadenersatz

6.1) Bei leichter Fahrlässigkeit haftet MM nur bei Verletzung vertragswesentlicher Pflichten (Kardinalspflichten). Im übrigen ist die vertragliche und außervertragliche Haftung von MM auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit beschränkt. Haftungsansprüche werden auf einen Höchstschadensbetrag in Höhe von 50.000 Euro je Schadensfall begrenzt. Dies gilt sinngemäß auch für Schäden, die auf von MM beigezogene Dritte zurückgehen.

6.2) Wird die Leistung nicht vertragsgemäß oder fehlerhaft erbracht und hat MM dies zu vertreten, so ist er verpflichtet, die Leistungen ohne Mehrkosten für den Auftraggeber innerhalb angemessener Frist vertragsgemäß zu erbringen. Weitergehende Ansprüche des Auftraggebers wegen qualitativer Leistungsstörungen sind ausgeschlossen. Dieser Ausschluss gilt nicht bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit.

6.3) Schadenersatzansprüche des Auftraggebers können nur innerhalb von sechs Monaten ab Kenntnis von Schaden und Schädiger, spätestens aber innerhalb von drei Jahren nach dem anspruchsbegründeten Ereignis gerichtlich geltend gemacht werden.

6.4) Der Auftraggeber hat jeweils den Beweis zu erbringen, dass der Schaden auf ein Verschulden von MM zurückzuführen ist.

6.5) Sofern MM das Werk unter Zuhilfenahme Dritter erbringt und in diesem Zusammenhang Gewährleistungs- und/oder Haftungsansprüche gegenüber diesen Dritten entstehen, tritt MM diese Ansprüche an den Auftraggeber ab. Der Auftraggeber wird sich in diesem Fall vorrangig an diese Dritten halten.

7 Geheimhaltung / Datenschutz

7.1) MM verpflichtet sich zu unbedingtem Stillschweigen über alle ihm zur Kenntnis gelangenden geschäftlichen Angelegenheiten, insbesondere Geschäfts- und Betriebsgeheimnisse sowie jedwede Information, die er über Art, Betriebsumfang und praktische Tätigkeit des Auftraggebers erhält.

7.2) Weiter verpflichtet sich MM, über den gesamten Inhalt des Werkes sowie sämtliche Informationen und Umstände, die ihm im Zusammenhang mit der Erstellung des Werkes zugegangen sind, insbesondere auch über die Daten von Kunden des Auftraggebers, Dritten gegenüber Stillschweigen zu bewahren.

7.3) MM ist von der Schweigepflicht gegenüber Gehilfen und Stellvertretern, derer er sich bedient, entbunden. Er hat die Schweigepflicht aber auf diese zu übertragen und haftet für deren Verstoß gegen die Verschwiegenheitsverpflichtung wie für seinen eigenen Verstoß.

7.4) Die Schweigepflicht reicht unbegrenzt auch über das Ende dieses Vertragsverhältnisses hinaus.

7.5) MM ist berechtigt, ihm anvertraute personenbezogene Daten im Rahmen der Zweckbestimmung des Vertragsverhältnisses zu verarbeiten. Der Auftraggeber leistet MM Gewähr, dass hierfür sämtliche erforderlichen Maßnahmen, insbesondere jene im Sinne des Datenschutzgesetzes, wie etwa Zustimmungserklärungen der Betroffenen, getroffen worden sind.

8 Vergütung

8.1) Nach Vollendung des vereinbarten Werkes erhält MM eine Vergütung gemäß der Vereinbarung zwischen dem Auftraggeber und MM. MM ist berechtigt, dem Arbeitsfortschritt entsprechend Zwischenabrechnungen zu legen und dem jeweiligen Fortschritt entsprechend Akonti zu verlangen. Die Vergütung ist jeweils mit Rechnungslegung durch MM fällig.

8.2) Wurden Arbeits-/Anwesenheitszeiten vereinbart, können diese spätestens 24 Stunden vorher abgesagt oder verlegt werden. Arbeits-/ Anwesenheitszeiten, die nicht rechtzeitig abgesagt wurden, werden in vollem Umfang in Rechnung gestellt. Die vereinbarte Vergütung nach Aufwand ist das Entgelt für den Zeitaufwand der vertraglichen Leistung. Materialaufwand wird gesondert berechnet. Vom Auftraggeber zu vertretende Wartezeiten von MM werden wie Arbeitszeiten vergütet.

8.3) MM wird jeweils eine zum Vorsteuerabzug berechtigende Rechnung mit allen gesetzlich erforderlichen Merkmalen ausstellen.

8.4) Anfallende Barauslagen, Spesen, Reisekosten, etc. sind gegen Rechnungslegung von MM vom Auftraggeber zusätzlich zu ersetzen.

8.5) Unterbleibt die Ausführung des vereinbarten Werkes aus Gründen, die auf Seiten des Auftraggebers liegen oder auf Grund einer berechtigten vorzeitigen Beendigung des Vertragsverhältnisses durch MM, so behält MM den Anspruch auf Zahlung der gesamten vereinbarten Vergütung abzüglich ersparter Aufwendungen. Im Falle der Vereinbarung eines Stundensatzes ist die Vergütung für jene Stundenzahl, die für das gesamte vereinbarte Werk zu erwarten gewesen ist, abzüglich der ersparten Aufwendungen zu leisten. Die ersparten Aufwendungen sind mit 30 Prozent der Vergütung für jene Leistungen, die MM bis zum Tage der Beendigung des Vertragsverhältnisses noch nicht erbracht hat, pauschaliert vereinbart.

8.6) Im Falle der Nichtzahlung von Zwischenabrechnungen ist MM von seiner Verpflichtung, weitere Leistungen zu erbringen, befreit. Die Geltendmachung weiterer aus der Nichtzahlung resultierender Ansprüche wird dadurch aber nicht berührt.

9 Elektronische Rechnungslegung

9.1) MM ist berechtigt, dem Auftraggeber Rechnungen auch in elektronischer Form zu übermitteln. Der Auftraggeber erklärt sich mit der Zusendung von Rechnungen in elektronischer Form durch MM ausdrücklich einverstanden.

10 Dauer eines Vertrages

10.1) Ein schriftlich oder mündlich geschlossener Vertrag endet grundsätzlich mit dem Abschluss des Projektes.

10.2) Der Vertrag kann dessen ungeachtet jederzeit aus wichtigen Gründen von jeder Seite ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist gelöst werden. Als wichtiger Grund ist insbesondere anzusehen - wenn ein Vertragspartner wesentliche Vertragsverpflichtungen verletzt oder - wenn über einen Vertragspartner ein Insolvenzverfahren eröffnet oder der Konkursantrag mangels kostendeckenden Vermögens abgewiesen wird.

11 Schlussbestimmungen

11.1) Die Vertragsparteien bestätigen, alle Angaben im Vertrag gewissenhaft und wahrheitsgetreu gemacht zu haben und verpflichten sich, änderungen wechselseitig umgehend bekannt zu geben.

11.2) änderungen eines schriftlich geschlossenen Vertrages und dieser AGB bedürfen der Schriftform; ebenso ein Abgehen von diesem Formerfordernis. Mündliche Nebenabreden bestehen nicht.

11.3) Auf einen schriftlich geschlossenen Vertrag ist materielles bundesdeutsches Recht anwendbar. Erfüllungsort und allgemeiner Gerichtsstand ist Düsseldorf.


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